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MIndestvoraussetzungen Ruhegehalt
ruhegehaltfähige Dienstbezüge

Beamtenversorgung

derzeitiges Recht ==> Ruhegehalt ==> ruhegehaltfähige Dienstbezüge

Der monatliche Gehaltszettel -  bei uns heißt er ganz aufbauend "Verdienstabrechnung"  - zeigt, dass sich die Bezüge eines aktiven Beamten aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Ich habe mal nachfolgend die wichtigsten zusammengestellt. Die Farbe zeigt an, ob dieser Gehaltsbestandteil zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen im engen Sinne zählt (dann wird er hier als Unterpunkt behandelt) oder nicht.

Grundgehalt

Familienzuschlag – Stufe 1

Familienzuschlag – weitere Stufen

Allgemeine Stellenzulage / Zulage für fliegendes Personal

Sonstige Zulagen

Amtszulage

Überleitungszulage

Ministerial- / Bundesbankzulage

Zuwendung für besondere Leistungen

Vermögenswirksame Leistung

Urlaubsgeld

Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)

Wenn jemand noch einen Gehaltsbestandteil weiß, kann er ihn mir ja nennen; ich kenn mich im Urwald des deutschen Besoldungs- und Zulagen(un)wesens auch nicht völlig aus...

Auch wenn jemand unmittelbar vor dem Ruhestand nicht vollbeschäftigt war (z. B. wegen Altersteilzeit): Es wird immer von den entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ausgegangen. Die "Korrektur" erfolgt über die verminderte ruhegehaltfähige Dienstzeit.