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Der monatliche Gehaltszettel
- bei uns heißt er ganz aufbauend "Verdienstabrechnung" - zeigt, dass sich die Bezüge eines aktiven Beamten aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Ich habe mal nachfolgend die wichtigsten zusammengestellt. Die Farbe zeigt an, ob dieser Gehaltsbestandteil zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen im engen Sinne zählt (dann wird er hier als Unterpunkt behandelt) oder nicht.
Grundgehalt
Familienzuschlag – Stufe 1
Familienzuschlag – weitere Stufen
Allgemeine Stellenzulage / Zulage für fliegendes Personal
Sonstige Zulagen
Amtszulage
Überleitungszulage
Ministerial- / Bundesbankzulage
Zuwendung für besondere Leistungen
Vermögenswirksame Leistung
Urlaubsgeld
Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)
Wenn jemand noch einen Gehaltsbestandteil weiß, kann er ihn mir ja nennen; ich kenn mich im Urwald des deutschen Besoldungs- und Zulagen(un)wesens auch nicht völlig
aus...
Auch wenn jemand unmittelbar vor dem Ruhestand nicht vollbeschäftigt war (z. B. wegen Altersteilzeit): Es wird immer von den entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen
ausgegangen. Die "Korrektur" erfolgt über die verminderte ruhegehaltfähige Dienstzeit.
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