|
"Fünf Jahre bringen lebenslänglich" -
unter dieses Motto könnte man die wichtigste Voraussetzung für eine spätere Ruhegehaltsgewährung stellen. Ich höre schon wieder die halbe Nation sagen: "ja ja, die Beamten und ihre Privilegien"..... – also DAS ist in meinen Augen wirklich (wenigstens mal!) ein Vorteil, dass man relativ früh relativ gut versorgt wird, falls man beim besten Willen nicht mehr arbeiten kann.
Beamte auf Lebenszeit müssen eine mindestens fünfjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit ableisten. Hierzu zählt aber nicht nur die Zeit als Beamter, sondern z. B. auch Wehr- bzw. Zivildienstzeiten oder als ruhegehaltfähig berücksichtigte Zeiten als Angestellter / Arbeiter im öffentlichen Dienst. Im Fall einer Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles oder einer Dienstbeschädigung (so heißt es amtlich, ich kann ja auch nix dafür...) sind die fünf Jahre als Mindestzeit nicht erforderlich.
Beamte auf Probe werden ebenfalls bei einer dienstunfall- bzw. dienstbeschädigungsbedingten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, bekommen also Ruhegehalt. Dies ist jedoch bei einer Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen eine fallweise zu prüfende Kann – Bestimmung (wer es nachlesen will: § 46 des Bundesbeamtengesetzes).
Für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter) bleibt die Möglichkeit verschlossen, Ruhegehalt zu erlangen.
Paula Pechvogel hat in unserem Beispiel echt Pech: Sie war mit dem Auto am Sonntagmorgen unterwegs, als sie einen schweren Unfall erlitt, der zur Dienstunfähigkeit führte.
Sie hatte gerade 4 Jahre Beamtenzeit hinter sich.
Ergebnis: Sie bekommt kein Ruhegehalt
Gloria Glückspilz hat in diesem Beispiel zwar auch Pech, aber Glück im Unglück: Gleiche Dienstzeit wie Paula, gleicher Unfall, nur am Montag auf dem Weg zum
Dienst passiert. Ein typischer Wegeunfall, der als Dienstunfall zählt.
Ergebnis: Sie bekommt Ruhegehalt
Kleiner Trost, falls die Mindestvoraussetzungen nicht erreicht werden: Es wird geprüft, ob ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts bewilligt werden kann.
|